Zu allem Übel nach einem Verkehrsunfall kommt meist noch die gegnerische Haftpflichtversicherung hinzu!

 

Mein Auto fährt nicht mehr - habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?

 

         Wer zahlt den Gutachter?           Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

 

Wer kommt eigentlich für meine Fahrtkosten zum Arzt und zum Anwalt auf?

 

               Darf ich das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reaprieren lassen oder kann die                                   Versicherung mich auf eine billigere freie Werkstatt verweisen?

 

         Mietwagenkosten nach Schwacke bzw. Fraunhofer Tabelle - was bedeutet das eigentlich?

 

Wenn es im Straßenverkehr kracht ist schnelle Hilfe gefragt. Meine Kanzlei kümmert sich nach einem Verkehrsunfall um die komplette Schadensabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

 

Ob Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, 

Sachverständigengebühren, etc., in nahezu sämtlichen Schadenspositionen wird die gegnerische Versicherung versuchen Ihre Kosten zu kürzen. Da sind die Mietwagenkosten zu hoch, der Sachverständige zu teuer und die Reparatur in der Partnerwerkstatt der Versicherung viel billiger. In den letzten Jahren hat es diesbezüglich unzählige Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit Ihrer Schäden gegeben.

 

Ich bin seit 17 Jahren auch im Verkehrsrecht tätig und habe lange Zeit auch Versicherer vertreten. Die Tricks und Argumente der Versicherungen sind mir daher bestens bekannt. Übergeben Sie daher die Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gleich in professionelle Hände und lassen Sie sich nicht auf die vermeintliche freundliche Unterstützung der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein. Was zunächst gut klingt und die Regulierung für Sie als Gechädigten vermeintlich einfach gestaltet, ist letztlich nichts anderes als ein Modell zu Kosteneinsparung für die Versicherung auf Kosten der Geschädigten.

 

Und die Kosten für die anwaltliche Vertretung trägt zudem ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers.

 

Es gibt also keinen Grund auf anwaltliche Unterstützung zu verzichten und sich selbst mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls herumzuärgern.

 

                     Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

Karl-Grillenberger-Strasse 1

90402 Nürnberg

0911/56833690

info@js-arbeitsrecht.de

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Sczimarowsky - Kanzlei für Arbeitsrecht | Impressum | Datenschutz

Anrufen

E-Mail

Anfahrt