"Wenn man alle Gesetze studieren sollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten."
(Johann Wolfgang v. Goethe)
Schon zu Lebzeiten von Goethe scheint der Gesetzgeber also fleissig gewesen zu sein. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Es gilt eine nahezu unüberschaubare Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zu kennen, zu beachten und anzuwenden.
"Masse statt Klasse" kann jedoch kaum die Devise für die Lösung komplexer Rechtsfragen sein. Daher ist es meines Erachtens unerlässlich, sich auf einige wenige Rechtsgebiete zu beschränken um Ihnen in diesen sog. "Tätigkeitsschwerpunkten" eine bestmögliche Beratung und Vertretung bieten zu können.
Aus diesem Grunde beschränke ich mich in meiner Kanzlei auf die folgenden Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Forderungseinzug (Inkasso)
- Privates Baurecht
Weitere Einzelheiten finden Sie unter den Links auf der linken Seite.
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