Was nicht passt wird passend gemacht!
Die Baubranche boomt. In Deutschland wird so viel gebaut wie noch nie zuvor. Zugleich fehlen Fachkräfte in nahezu allen Gewerken. Bauzeitverzögerungen und Kostensteigerungen sind die Folgen, Ärger ist vorprogrammiert.
Umso wichtiger ist es, dass Auftraggber und Auftragnehmer sich bereits während der Bauphase rechtlich sicher aufstellen, um das Bauvorhaben professionell und ohne jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung abzuwickeln.
Die meisten Bauvertröge haben die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) zum Gegenstand.
- Anordnunsgrechte des Auftraggebers
- Mehr- und Minderkosten
- Nachträge
- Baubehinderungen
- Bedenkenanmeldunngen
- Stundenlohnarbeiten
- Sicherheitsleistungen
- Vertragsstrafen
- Bauverzug
- Kündigung
- Ausschlussfristen
Die VOB/B regelt detailliert diese und zahlreiche weitere Rechte und Pflichten, welche die Parteien eines Bauvertrages kennen und beachten müssen. Die Praxis zeigt, dass zwar allen in der Theorie diese Begriffe schon einmal begegenet sind, es scheitert jedoch meist an der praktischen Umsetzung. Im Baurecht gilt der Grundsatz
Wer schreibt, der bleibt.
In der Praxis wird dieser Grundsatz leider zu häufig missachtet. die Rechtsprechung im Baurecht ist jedoch sehr streng.
- Wie formuliert man eine rechtlich saubere Bedenkenanmeldung oder eine
Behinderungsanzeige?
- Was passiert mit Regiestunden, die nicht rechtzeitig angemeldet wurden oder für die
Stundenlohnnachweise verspätet abgegeben wurden?
- Die Ausschlussfrist nach Schlusszahlung ist abgelaufen, gibt es doch noch Möglichkeiten einen Vorbehalt nachzuschieben und Geld nachzufordern?
- Ist die Belehrung über die Ausschlussfrist des § 16 Abs. 3 Nr. 5 VOB/B überhaupt korrekt erfolgt?
- Wie schreibt man eigentlich eine korrekte Schlussrechnung?
- Wie kann ich eine Bauhandwerkersicherung gem. § 650 f BGB taktisch einsetzen?
Lassen Sie sich bei diesen und allen weiteren Fragen rund um die VOB/B von mir unterstützen. Aus meiner mehrjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Baubranche sind mir die Probleme und Fallstricke bestens bekannt. Sie erhalten von mir nicht die Beratung eines Rechtstheoretikers, sondern eines Praktikers, der tagtäglich mit baurechtlichen Problemen konfrontiert ist.
Aber auch das zum 01.01.2018 neu geregelte Bauvertragsrecht nach BGB bietet zahllose Fallstricke für Unternehmer und Auftraggeber.
Ich stehe Ihnen mit meinem ganzen brancheninternen Fachwissen zur Verfügung, egal ob Sie privater Bauherr, GU, öffentlicher Auftraggeber, Bauunternehmer oder Handwerker sind. Für kleine und mittelständische Unternehmen biete ich auch Inhouse-Schulungen zu den verschiedensten Themenbereichen an.
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