"Kündigung erhalten - Was nun?"              "Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?"                 

 

               "Ist die Abmahnung gerechtfertigt?"           "Kündigung obwohl ich krank bin - geht das?" 

 

     "Mein Arbeitgeber lehnt meinen Urlaubsantrag ab, kann ich trotzdem in den Urlaub fahren?"           

                         "Was steht denn nun wirklich in meinem Arbeitszeugnis?"

 

"Kann der Chef mich ohne mein Einverständnis in einen anderen Betrieb versetzen?"     

 

         "Was sind eigentlich "Ausschlussfristen"?"

 

                                                 "Mein befristeter Vertrag läuft aus - was kann ich tun?"

 

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Ob bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, also im Bewerbungsverfahren, während des laufenden Arbeitsverhältnisses oder bei der Beendigung, in allen Phasen eines Arbeitsverhältnissen stellen sich unzählige Rechtsfragen und- probleme. Entgegen der Meinung vieler Arbeitgeber haben Sie als Arbeitnehmer jedoch nicht nur Pflichten sondern auch Rechte. Und davon oft mehr als Sie denken.

 

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Dabei muss es nicht immer gleich die "gerichtliche Keule" sein. Häufig genügt ein persönliches Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber bevor Sie mit dem Arbeitgeber reden sollten Sie Ihre Rechte kennen. In einem gemeinsamen Beratungsgespräch zeige ich Ihnen Ihre Rechte auf und bereite ich Sie auf derartige Gespräche vor.

 

Anders ist die Situation im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hier bedarf es im Regelfall eines gerichtlichen Kündigungsschutzverahrens. Und auch hier lohnt sich eine fachkundige Beratung. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Kündigungen durch den Arbeitgeber unwirksam sind und vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben. Die Chancen eines Arbeitnehmers in einem gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren die Kündigung anzugreifen, sind daher oftmals sehr viel besser als Sie glauben. Egal, ob das Arbeitsverhältnis am Ende des Kündigungsschutzverfahrens fortgeführt wird oder gegen eine Abfindung aufgelöst wird. Es lohnt sich zu kämpfen.

 

Im Falle einer Kündigung ist zudem Eile geboten. Hier laufen einige, teils sehr kurze Fristen, die Sie zwingend einhalten müssen um Ihre Rechte zu wahren. Nehmen Sie daher unverzüglich nach Erhalt der Kündigung Kontakt mit mir auf. Wir vereinbaren dann kurzfristig einen Besprechungstermin, in welchem Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles erhalten, zusammen mit ersten Handlungsempfehlungen.

 

Diese Ersteinschätzung ist für Sie als Arbeitnehmer kostenlos!

 

Melden Sie sich daher möglichst unverzüglich nach Erhalt der Kündigung und lassen Sie sich beraten. Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.

Neben Kündigungsschutzverfahren gibt es natürlich noch eine Vielzahl weiterer Bereiche des Arbeitsrechts, die teils erhebliches Streitpotential bieten und für Sie als Arbeitnehmer von erheblicher Bedeutung sind. Auch in diesen Bereichen stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite, z. B. im Zusammenhang mit

 

- Abfindungen

- Abmahnungen

- Änderungskündigungen

- Arbeitnehmerhaftung

- Arbeitsunfähigkeit/Krankheit

- Arbeitsverträgen

- Aufhebungsverträgen

- Befristeten Arbeitsverträgen

- Berufsausbildungsverhältnissen

- fristloser Kündigung

- Kündigungsschutz/ Kündigungsschutzklagen

- Lohn-/Gehaltsforderungen

- Mutterschutz und Elternzeit

- Teilzeitarbeit

- Überstunden

- Urlaubsrecht

- Versetzung

- Zeugnis

- uvm.

 

                     Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

Karl-Grillenberger-Strasse 1

90402 Nürnberg

0911/56833690

info@js-arbeitsrecht.de

 

 

 

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