Kosten der anwaltlichen Tätigkeit 

Viele scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, gilt dieser doch gemeinhin als teuer. "Das kann ich mir nicht leisten." Solche und andere Aussagen hört man als Anwalt oft. Aber stimmt das überhaupt?

Natürlich kostet die anwaltliche Beratung und Tätigkeit Geld.

 

In vielen Fällen deckt jedoch bereits eine etwa vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wer wenig Geld verdient, dem hilft unter Umständen der Staat durch die Übernahme der Kosten z.B. im Rahmen der Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. 

Trifft keine der beiden Lösungen auf Sie zu, müssen Sie die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten.

 

Der Gesetzgeber selbst schützt Sie dabei bereits vor ausufernden Kosten. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer gesonderten Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich, jedoch dürfen in gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden. Erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren, so berechnen sich diese im zivil- und damit auch im arbeitsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert. 

 

Um Ihnen konkrete Zahlen nennen zu können, muss ich allerdings vorab wissen, worum es bei Ihrem Rechtsproblem geht, denn die Höhe der Kosten hängt - wie bereits beschrieben - vom Gegenstandswert ab, der sich nach den Umständen des Einzelfalles bemisst. Gerne kläre ich dies mit Ihnen vorab in einem gemeinsamen Telefonat.

Sie haben noch Fragen oder möchten im Vorfeld eine Kosteneinschätzung?

Rufen Sie mich ganz unverbindlich an unter 0911/56833690 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

                     Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.

Karl-Grillenberger-Strasse 1

90402 Nürnberg

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